Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, welche durch die Wunsch-Pflege Kamen auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Darunterfallende Tätigkeiten sind unter anderen die Wundversorgung, der Verbandswechsel, Medikamentengaben, Dekubitus Behandlungen oder Blutdruck- und Blutzuckermessungen.

Die Behandlungspflege ist notwendig, um die medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen zuhause sicherstellen zu können. Ein Arzt kann also nicht nur Medikamente verschreiben, sondern auch die Medikamentengabe durch einen Pflegedienst verordnen. Eine examinierte Pflegekraft oder eine Pflegehilfskraft mit der entsprechenden Weiterbildung kommt zu Ihnen nach Hause und versorgt Sie in Ihrem heimischen Umfeld.

Ein Arzt verordnet unter verschiedensten Voraussetzungen eine Behandlungspflege. Wenn Sie zum Beispiel nach einer Operation fit genug sind, um aus dem Krankenhaus entlassen zu werden, Sie aber weiterhin das Bett hüten sollen, können Wunden beispielsweise fachgerecht bei Ihnen zu Hause versorgt werden. Auch ist eine medizinische Versorgung möglich, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder verhindert werden kann, dies nennt man dann Krankenhausvermeidungspflege. Im Rahmen der Behandlungspflege ist außerdem die Sicherungspflege ein wichtiger Punkt. Mit ihr wird gewährleistet, dass der Pflegebedürftige zuhause genauso versorgt wird, wie im Krankenhaus. Es werden zum Beispiel Infusionen angelegt und gewechselt oder Injektionen verabreicht.

Zu beachten ist: Die erste Verordnung einer Behandlungspflege ist nur für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Darüber hinaus kann der Arzt Folgeverordnungen ausstellen, die dann länger gültig sein können. Die Dauer einer solchen Folgeverordnung wird ein Arzt entsprechend begründen.

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